ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Meneate Viena Stern

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DAS AFROKUBANISCHE TANZFESTIVAL MENÉATE VIENA 21.-24.03.2024

1. VERANSTALTER
1.1. Das Tanzfestival wird von Mag. Joanna Swietek BA (cubaila viena) veranstaltet.
1.2. Die Geschäftsadresse befindet sich in der Hörlgasse 16/4, 1090 Wien. Der Veranstalter ist unter der E-Mail-Adresse info@meneate-viena.at erreichbar.

2. ALLGEMEINES
2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme und den damit zusammenhängenden Ticketverkauf für obenstehende Veranstaltung, ausgerichtet durch den obenstehenden Veranstalter. Abweichende Geschäftsbedingungen des/der Teilnehmenden haben keine Gültigkeit.
2.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Regelungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten durch die Veröffentlichung auf dieser Internetseite oder auf der Veranstaltungsseite www.meneate-viena.at Gültigkeit.

3. ANMELDUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS
3.1. Die Anmeldung ist nur durch Kauf eines persönlichen, namentlich ausgestellten Tickets über das Anmeldesystem auf cubailaviena.at möglich. Alle Anmeldungen sind verbindlich und werden in der Reihenfolge ihres Einlangens bearbeitet.
3.2. Der Veranstalter gibt mit den auf der Website gemachten Angaben ein Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der/die Teilnehmende nimmt das Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages an, indem er/sie den Bestellvorgang vollständig durchführt und in der letzten Bestellmaske auf den Button „Abschicken“ klickt. Der/die Käufer:in kann Eingabefehler jederzeit und spätestens vor der verbindlichen Absendung der Bestellung berichtigen, indem er/sie durch Anklicken des „Zurück“-Buttons wieder auf die vorherige Internetseite gelangt. Dort können die getätigten Angaben korrigiert werden. Der/die Käufer:in kann den Bestellvorgang durch Schließen des Internet-Browsers jederzeit abbrechen. Die wirksame Annahme des Angebots durch den Teilnehmende/n setzt voraus, dass der/die Teilnehmende in der Bestellmaske alle erforderlichen Felder ausgefüllt (jeweils durch „*“ gekennzeichnet) und diese AGB akzeptiert hat.
3.3. Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem der Veranstalter die Anmeldung gegenüber dem/der Teilnehmenden schriftlich durch Zusenden der Rechnung (= E-Ticket) via E-Mail bestätigt hat. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für die Aufhebung der Schriftformklausel.
3.4. Die ausgestellte Rechnung gilt gleichzeitig als E-Ticket. Sie enthält alle Informationen über die getätigte Bestellung (u.a. bestelltes Ticket, Preis). Alle Preise sind in Euro und inklusive Umsatzsteuer ausgewiesen.
3.5. Der in der Rechnung ausgewiesene Betrag ist so zur Überweisung zu bringen, dass er innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist bzw. spätestens bis Veranstaltungsbeginn vollständig (d.h. ohne Abzug etwaiger Bank- oder Überweisungsspesen) am Konto des Veranstalters eingeht. Sollte dies aufgrund der Kurzfristigkeit der Anmeldung nicht möglich sein, ist durch die Kundin/den Kunden per Vorab-Email an den Veranstalter oder durch Vorweisen beim Check-In eine Überweisungsbestätigung beizubringen. Ohne nachweisliche Begleichung des Veranstaltungsbeitrags ist eine Teilnahme in diesem Fall nicht möglich.
3.6. Bei Nicht-Einhalten der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist wird die Anmeldung nach hinten gereiht. Sobald sich die Kategorie für den gebuchten Pass ändert, wird dem Kunden/der Kundin via E-Mail automatisch eine berichtigte Rechnung zugeschickt und die ursprüngliche Rechnung verfällt. Sollte die Veranstaltung vor Einlangen der Bezahlung ausgebucht sein, verfällt auch die Anmeldung automatisch.

4. RÜCKTRITTS- UND ÜBERTRAGUNGSRECHTE
4.1. Gekaufte Tickets können nicht retourniert werden. Jede Bestellung von Tickets ist bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. Aufgrund der gesetzlichen Ausnahme gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, besteht kein Rücktrittsrecht.
4.2. Das Ticket kann bis 14.03.2024 auf eine andere Person überschrieben werden. Dafür muss der/die ursprüngliche Ticketbesitzer:in den Veranstalter per E-Mail an info@meneate-viena.at über die Weitergabe informieren und folgende Daten des/der neuen Ticketbesitzer:in angeben: Vorname, Nachname, und E-Mail-Adresse. Zur Abwicklung der Weitergabe ist eine Gebühr von 12 € zu entrichten. Ab Einlangen der 12 € wird die Weitergabe gültig. Entsprechende Instruktionen zur Überweisung der 12 € folgen bei Inanspruchnahme der Weitergabemöglichkeit.
4.3. Nach dem 14.03.2024 ist die Weitergabe des Tickets nicht mehr möglich.

5. E-TICKETS & ARMBÄNDER
5.1. Für den Einlass müssen das persönliche E-Ticket (= Rechnung), das direkt nach dem Kauf an die angegebene E-Mail-Adresse geschickt wurde, sowie ein Lichtbildausweis, der mit den persönlichen Daten auf dem E-Ticket übereinstimmt, vorgewiesen werden. Tickets dürfen nicht missbräuchlich verwendet, kopiert oder verändert werden.
5.2. Ohne persönliches E-Ticket inklusive Identitätsnachweis ist der Zutritt zum Event nicht möglich!
5.3. Jede/r Teilnehmende ist dazu verpflichtet, das Ticket für die Dauer des Events mobil oder ausgedruckt aufzubewahren und auf Verlangen des Veranstalters vorzuweisen. Bei Problemen mit der Rechnungszustellung ist der Organisator unter info@meneate-viena.at zu kontaktieren (zuerst bitte auch in den Spamordner schauen).
5.4. Jede/r Ticketbesitzer:in bekommt für die Dauer des gesamten Festivals ein Armband. Dieses kann nur dann ausgetauscht werden, wenn es eindeutig zerstört oder fehlerhaft ist. In diesem Fall bitte das zerstörte/ fehlerhafte Armband zum Anmeldepunkt bringen, um es gegen ein neues einzutauschen. In anderen Fällen (z.B. Verlust) kann kein Ersatzarmband ausgegeben werden. Für neuerlichen Einlass muss ein neues Ticket gekauft werden.
5.5. Das Tragen des Festivalarmbands ist über die gesamte Dauer des Events verpflichtend. Es ist verboten, dieses abzunehmen oder an eine andere Person weiterzugeben.
5.6. Wir bitten bereits beim Anlegen darauf zu achten, dass das Armband angenehm anliegt.

6. TAUSCH UND UPGRADE
6.1. Es ist möglich, ein bereits erworbenes Ticket bis 14.03.2023 zu ändern, sofern die gewünschte Ticketkategorie zum Zeitpunkt des Tausches verfügbar ist und das neue Ticket zumindest denselben Wert hat oder ein Upgrade bedeutet. Um den Pass gegen einen anderen zu tauschen, bitte dem Veranstalter an info@meneate-viena.at schreiben und die anfallende Differenz (zwischen dem ursprünglichen Preis und dem aktuellen Preis des gewünschten neuen Passes) gemäß Instruktionen des Organisators bezahlen.
6.2. Wenn auf einen günstigeren Pass gewechselt wird, kann die Preisdifferenz nicht erstattet werden.

7. LEISTUNGEN
7.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung im Rahmen der Veranstaltung ergibt sich aus den Angaben auf der Veranstaltungswebseite www.meneate-viena.at.
7.2. Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind im Veranstaltungsangebot nicht enthalten.
7.3. Nimmt ein Vertragspartner ordnungsgemäß angebotene Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

8. PROGRAMMÄNDERUNGEN
8.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Änderungen am Festivalprogramm vorzunehmen, die wenn nötig den Inhalt, die Künstler:innen, die Veranstaltungsorte und die Organisation betreffen können. Diese Änderungen werden nur insoweit vorgenommen, als sie für die Teilnehmenden keinen substanziellen Nachteil bedeuten.

9. ABSAGE DER VERANSTALTUNG
9.1. Der Organisator behält sich das Recht vor, die Veranstaltung mit einer angemessenen Frist zur Gänze oder teilweise abzusagen. Gründe dafür können sein: zu wenige Teilnehmende, Programmabsagen, organisatorische Gründe, Absagen von Künstler:innen, höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Gründe, die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen. Über eine Absage werden die Ticketbesitzer:innen umgehend informiert.
9.2. „Höhere Gewalt“ im Sinne dieser AGB ist jedes außergewöhnliche Ereignis, das sich der angemessenen Kontrolle des Veranstalters entzieht und das sich direkt auf die Veranstaltung auswirkt und die Veranstaltung unmöglich, undurchführbar oder unsicher macht. Dies umfasst insbesondere, jedoch nicht ausschließlich: Bedrohung durch Terrorismus oder Krieg, öffentliche Katastrophen, Epidemien oder Pandemien, Gesetze, Verordnungen, Bescheide oder Entscheidungen einer nationalen, internationalen oder anderen zuständigen Behörde, einschließlich nationaler und internationaler Reise- und/oder Einreisebeschränkungen sowie sonstige Beschränkungen und/oder Auflagen, die geeignet sind, die Wirtschaftlichkeit der Veranstaltung zu beeinträchtigen (z.B. Regelungen zur Einhaltung von Sicherheitsabständen oder Beschränkungen der zulässigen Besucherzahl). Festgehalten wird, dass die COVID-19-Pandemie (oder eine andere Pandemie oder Epidemie) sowie etwaige Gesetze, Verordnungen oder Bescheide einer öffentlichen Behörde, die im Zusammenhang mit einer solchen Pandemie oder Epidemie erlassen wurden, als Fall Höherer Gewalt im Sinne dieser AGB gelten und zwar unabhängig davon, ob dies vorhersehbar war oder nicht.
9.3. Sollte die Veranstaltung vollständig abgesagt werden, hat der Veranstalter das Recht, innerhalb von 30 Tagen ab Absage einen Ersatztermin vorzuschlagen, welcher maximal 18 Monate nach dem ursprünglichen Veranstaltungstermin liegen darf. Alle bereits gekauften Tickets behalten ihre Gültigkeit für den neuen Termin. Der/die Teilnehmende hat das Recht, innerhalb von 30 Tagen ab Bekanntgabe des Ersatztermins eine Rückerstattung des Ticketpreises zu verlangen. Der Veranstalter wird den/die Teilnehmer:in im Rahmen der Bekanntgabe des Ersatztermins über das Recht auf Refundierung und deren genaue Abwicklung informieren. Sofern eine Rückerstattung fristgerecht beantragt wurde, wird der Ticketpreis innerhalb von 30 Tagen ab Bekanntgabe des Refundierungswunsches vom Veranstalter an den/die Ticketkäufer:in grundsätzlich zur Gänze jedoch abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 12 € zur Deckung der Bankgebühren und Verwaltungskosten refundiert.
9.4. Schadenersatzansprüche und weitere Verbindlichkeiten können nicht geltend gemacht werden. Dies betrifft auch Reisekosten- und Unterkunftsrückerstattungen sowie die Kosten für verlorene Arbeitsstunden.
9.5. Sofern eine Veranstaltung in Fällen Höherer Gewalt zwar nicht gänzlich abgesagt werden muss, sich jedoch die höchstzulässige Kapazität der Veranstaltung reduziert (etwa aufgrund von Regelungen zur Einhaltung von Sicherheitsabständen oder der Beschränkungen der höchstzulässigen Besucher:innenzahl) kann der Veranstalter nach eigenem Ermessen entscheiden, welche Kund*innen zum Besuch einer Veranstaltung berechtigt sind. Für jene Kund:innen, welche in Folge dieser Entscheidung nicht zum Besuch einer Veranstaltung berechtigt sind, gelten die Regelungen gemäß 9.3. und 9.4.

10. GRATISPÄSSE UND ANGEBOTE
10.1. Gewonnene Tickets oder Freikarten für das Menéate Viena Festival 2024 können nicht bar abgelöst oder auf eine andere Person oder Veranstaltung überschrieben werden. Sie verfallen bei Nichtinanspruchnahme. Upgrades für gewonnene Tickets oder Freikarten können dazugebucht werden (laut AGB-Punkt 6). Wenn der/die Gewinner:in eines Passes bereits einen Pass gekauft hat, so kann er/sie diesen innerhalb von 7 Tagen nach dem Gewinn auf eine andere Person überschreiben lassen; danach ist eine Übertragung nicht mehr möglich.
10.2. Spezielle Angebote können anderen Konditionen unterliegen, die im jeweiligen Spezialangebot angegeben sind.

11. FOTOS UND VIDEOS
11.1. Wir bitten zu beachten, dass während der Veranstaltung fotografische und filmische Aufnahmen gemacht werden, die Detailaufnahmen einzelner Teilnehmenden enthalten können. Jede:r Teilnehmende der Veranstaltung stimmt unwiderruflich der Erstellung dieser Foto-, Video- und Tonaufnahmen zu. Bei Streaming-Übertragungen sowie der Anfertigung von Fotos, Video- und Tonaufnahmen seitens des Veranstalters oder vom Veranstalter beauftragter Personen erteilt der/die Teilnehmende dem Veranstalter seine/ihre ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm/ihr während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung zum Zweck des Öffentlichkeitsauftritts von cubaila viena und seiner Kooperationspartner:innen in gedruckter Form, auf allgemeinen und veranstaltungsspezifischen Websites von cubaila viena, des Festivals und deren Kooperationspartner:innen sowie auf Social-Media-Kanälen (u.a. Facebook, Instagram) verwendet werden dürfen.

12. SONSTIGES
12.1. Alle Rechte in Bezug auf Namen und Logo des Festivals sind dem Veranstalter vorbehalten.
12.2. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für in den Veranstaltungsorten verlorene oder vergessene Gegenstände.
12.3. Das Rauchen ist in allen Indoor-Bereichen der Veranstaltung verboten.
12.4. Bei der Veranstaltung wird darauf geachtet, die Gefahr von Verletzungen, Unfällen und sonstigen gesundheitlichen Schäden zu vermeiden. Daher verpflichtet sich der/die Teilnehmer:in ausdrücklich, den Sicherheitsanweisungen des Veranstaltungsteams und Sicherheitspersonals Folge zu leisten. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt jedenfalls auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters für Schäden jeglicher Art, insbesondere jedoch nicht ausschließlich bei der An- und Abreise, bei Verletzung und Unfällen während des Events, als Folge von lauter Musik oder Lichteffekten, Schäden am Eigentum oder sonstigen Wertgegenständen, Schäden Dritter, Folgeschäden und Schäden in Folge von höherer Gewalt, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
12.5. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmende von der Veranstaltung zu entfernen, die sich nicht an die Anweisung des Personals halten oder den Frieden während der Veranstaltung stören.
12.6. Mit diesen AGBs stimmt der/die Teilnehmende auch den vom Veranstalter auf www.meneate-viena.at veröffentlichten Verhaltensrichtlinien (Veranstaltungsregeln) für das Event zu.
12.7. Im Einklang mit der EU-Verordnung informieren wir in der Datenschutzerklärung auf www.meneate-viena.at über die Verarbeitung personenbezogener Daten.
12.8. Die beim Festival eingesetzten Unterrichtsmethoden und Workshopinhalte sind das geistige Eigentum des Veranstalters bzw. der von ihm beauftragten Künstler:innen und unterliegen in ihrer Gesamtheit dem Urheberrecht.
12.9. Zutrittsbeschränkungen: Für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Veranstaltung entweder gesetzlich geltende oder behördlich angeordnete Zugangsbestimmungen gelten, werden diese vom Veranstalter bei Einlass manuell und/oder digital überprüft. Es obliegt ausschließlich der Eigenverantwortung der Teilnehmenden, die jeweils zum Veranstaltungszeitpunkt in Wien gesetzlich geltenden oder behördlichen Bestimmungen für die Teilnahme an der Veranstaltung zu erfüllen. Fehlende Voraussetzungen lösen keinen Anspruch auf jedwede Art von Rückerstattung des Kaufpreises aus.

13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
13.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts, der Verweisungsnormen des IPRG und der VO (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I-Verordnung) ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Unternehmen ist das in Wien sachlich zuständige Gericht.
13.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der AGBs im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt auch für Lücken dieses Vertrags.

VERANSTALTUNGSREGELN

Alle Teilnehmenden am Menéate Viena Festival 21.-24.03.2024 und andere Personen an den Veranstaltungsorten sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass die Gesundheit und Sicherheit anderer nicht gefährdet wird, sowie die unten angeführten Sicherheitsregeln einzuhalten.

1. Die Teilnahme an der Veranstaltung wird verweigert:

a.) allen, die verbotene Gegenstände mitführen: Alkohol, Drogen, Schusswaffen, Kampfmittel, Sprengstoffe oder andere gefährliche Objekte sowie Kleidung oder Objekte, die eine Identifizierung behindern (z.B. eine Skimaske).

b.) jeder Person, die sich auf aggressive oder beleidigende Art und Weise verhält, keinen Identitätsnachweis erbringt, oder eine Sicherheitsdurchsuchung der Person oder Sachen verweigert.

c.) allen, die etwaige zum Zeitpunkt der Veranstaltung gesetzlich geltende oder behördlich angeordnete Zugangsbestimmungen nicht erfüllen oder sich weigern, dem Organisationsteam oder dem Sicherheitspersonal die notwendigen Nachweise diesbezüglich vorzuweisen.

2. Wir werden alle Personen der Veranstaltung verweisen, die:

a.) sich auf aggressive oder beleidigende Art und Weise verhalten oder ein Risiko für andere Personen darstellen könnten, bzw.

b.) einen der verbotenen Gegenstände (siehe Liste 1.a.) mitführen.

3. Alle Teilnehmenden sind dazu verpflichtet, den Anweisungen des Organisationsteams oder des Sicherheitspersonals Folge zu leisten.

4. Alle physischen oder verbalen Angriffe auf das Organisationsteam, das Sicherheitspersonal, Künstler:innen oder andere Teilnehmer:innen werden bei der Polizei angezeigt.

5. Es ist nicht gestattet, über Absperrungen jeglicher Art zu klettern oder durch sonstiges Verhalten die eigene Gesundheit und Sicherheit oder jene von anderen Personen zu gefährden.

6. Eltern oder Aufsichtspersonen haften für Minderjährige.

7. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung geben die Teilnehmenden ihre Zustimmung, gefilmt, aufgenommen und fotografiert zu werden. Ihre Bilder, Stimmen und Worte können ohne Gegenleistung für Marketing- und Werbezwecke in gedruckter Form, auf allgemeinen und veranstaltungsspezifischen Websites des Veranstalters und dessen Kooperationspartner:innen sowie auf Social-Media-Kanälen (u.a. Facebook, Instagram) verwendet werden.

8. Wenn ein Feuer oder ein anderer Notfall im Veranstaltungsbereich entdeckt wird:

a.) Informiere unverzüglich das Organisationsteam oder Sicherheitspersonal

b.) Vermeide Panik

c.) Folge den Anweisungen des Organisationsteams bzw. Sicherheitspersonals

9. Die Teilnehmenden der Veranstaltung sind sich darüber im Klaren, dass die Hauptaufgabe des Sicherheitspersonals in der Abwehr von Gefahr oder potenzieller Gefahr für Körper und Besitz besteht. Anweisungen des Sicherheitspersonals sowie des Organisationsteams ist ausnahmslos Folge zu leisten.

10. Diese Veranstaltungsregeln sind auf der Website www.meneate-viena.at verfügbar und werden während der Veranstaltung an den Veranstaltungsorten sichtbar publik gemacht.